Das Wichtigste in Kürze
- Flucht- und Rettungspläne zeigen allen Personen im Gebäude die Fluchtwege, Notausgänge sowie Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen.
- Arbeitgeber müssen sie aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern (§ 4 ArbStättV, ASR A2.3).
- Die Gestaltung richtet sich nach DIN ISO 23601 mit Sicherheitszeichen nach ISO 7010, in der Regel im Format DIN A3.
- Wir erstellen die Pläne auf Basis Ihrer Bau-, Feuerwehr- oder bestehenden Fluchtpläne oder komplett neu.
Fluchtplan erstellen lassen: kostenloses Angebot
Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne kostengünstig und normgerecht, als Zeichenbüro aus Lemgo in Nordrhein-Westfalen für Auftraggeber in ganz Deutschland.
Im Idealfall senden Sie uns die vorhandenen Bau-, Feuerwehr- oder Flucht- und Rettungspläne. Selbstverständlich erstellen wir die Pläne auch vollkommen neu, je nach Faktenlage. Sobald wir den Umfang der Arbeiten einschätzen können, erhalten Sie umgehend Ihr Angebot.

Pflicht nach ArbStättV
Wo Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben sind
Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege eines Gebäudes dargestellt. Benötigt werden sie in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, zum Beispiel in Sonderbauten wie Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen, in Versammlungsstätten wie Theatern und in sonstigen Objekten mit vielen Personen wie Hotels, Bahnhöfen oder Flughäfen.
Auch für alle gewerblich genutzten Gebäude, in denen Beschäftigte tätig sind, können Flucht- und Rettungspläne erforderlich sein. Nach § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel ASR A2.3 hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Das ist zum Beispiel der Fall:
- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung, etwa über Zwischengeschosse, durch größere Räume oder bei gewinkelter Wegführung
- bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen, z. B. in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr
- in Bereichen mit erhöhter Gefährdung, etwa wenn benachbarte Anlagen explosions- oder brandgefährdet sind oder Stoffe freigesetzt werden können

DIN ISO 23601
Was ein Flucht- und Rettungsplan enthalten muss
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und gut lesbar sein und Sicherheitsfarben sowie Sicherheitszeichen verwenden. Nach DIN ISO 23601 sollen sie mindestens den Maßstab 1:250 und das Format DIN A3 aufweisen; für Hotel- oder Klassenzimmer ist auch DIN A4 möglich.
Gebäudegrundriss
Der Grundriss oder Teile davon auf weißem Hintergrund. Zeigt der Plan nur einen Teil des Gebäudes, verdeutlicht eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex.
Flucht- und Rettungswege
Vollflächig grün gekennzeichnet. Aus dem Plan geht hervor, welcher Weg vom jeweiligen Standort in einen sicheren Bereich oder ins Freie führt.
Erste Hilfe und Brandschutz
Standorte von Erste-Hilfe-, Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen mit den internationalen Sicherheitszeichen nach ISO 7010.
Sammelstellen und Standort
Die Sammelstellen sind gekennzeichnet, der Standort des Betrachters ist im Grundriss blau ausgewiesen und lagerichtig dargestellt.

Zusätzlich enthält jeder Flucht- und Rettungsplan Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen: eindeutig, kurz, prägnant und in ausreichender Schriftgröße. Die Inhalte der Verhaltensregeln passen wir an die örtlichen Gegebenheiten an.

Aushang und Aktualität
Richtig aushängen und aktuell halten
Flucht- und Rettungspläne werden in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen ausgehängt und immer lagerichtig auf den Standort des Betrachters bezogen. Geeignet sind zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufig Personen aufhalten: vor Aufzügen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Treppenzugängen und an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen.
Ist am Ort des Aushangs eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, muss der Plan auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung nutzbar sein, zum Beispiel durch die Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder lang nachleuchtende Materialien.
Flucht- und Rettungspläne sind regelmäßig zu prüfen, damit sie gut lesbar, erkennbar und verständlich bleiben. Bei Veränderungen im Gebäude oder bei den Brandschutz- und Notfallmaßnahmen müssen sie überarbeitet werden. Wir empfehlen eine Prüfung durch eine sachkundige Person mindestens alle zwei Jahre.
FAQ
Fragen zum Flucht- und Rettungsplan
Welches Format muss ein Flucht- und Rettungsplan haben?
Nach DIN ISO 23601 sollen Flucht- und Rettungspläne mindestens das Format DIN A3 und den Maßstab 1:250 haben. Für besondere Fälle wie Hotel- oder Klassenzimmer kann auch DIN A4 verwendet werden.
Welche Farben werden in Fluchtplänen verwendet?
Der Hintergrund ist weiß, die Flucht- und Rettungswege sind vollflächig grün gekennzeichnet und der Standort des Betrachters ist blau markiert. Für Rettungs-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen werden die Sicherheitszeichen nach ISO 7010 verwendet.
Wo werden Flucht- und Rettungspläne aufgehängt?
An zentralen Stellen in Fluchtwegen, an denen sich häufig Personen aufhalten: vor Aufzügen, in Pausenräumen, Eingangsbereichen, vor Treppenzugängen und an Kreuzungen von Verkehrswegen. Jeder Plan ist lagerichtig auf seinen Aushangort bezogen.
Können Sie vorhandene Fluchtpläne überarbeiten?
Ja. Senden Sie uns Ihre vorhandenen Flucht- und Rettungspläne, Bau- oder Feuerwehrpläne. Wir prüfen, was übernommen werden kann, und erstellen die Pläne aktuell und normgerecht neu.
