Feuerwehrpläne nach DIN 14095 für Deutschland, Österreich und die Schweiz

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Häufige Fragen zum Feuerwehrplan

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrlaufkarten: von der Pflicht über die Prüfintervalle bis zu den Kosten. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0176 54869354 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Pflicht und Vorschriften

Wann ist ein Feuerwehrplan Pflicht?

Ein Feuerwehrplan ist Pflicht, wenn die zuständige Behörde ihn fordert. Das geschieht meist in der Baugenehmigung, über das Brandschutzkonzept oder durch die Brandschutzdienststelle. Ob ein Objekt einen Feuerwehrplan benötigt, richtet sich nach seiner Lage, Art und Nutzung.

Häufig betroffen sind größere Gewerbe-, Industrie- und Lagergebäude, Sonderbauten wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen oder Versammlungsstätten sowie Gebäude mit einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage. Mehr dazu im Beitrag Wann ist ein Feuerwehrplan Pflicht?

Wer muss den Feuerwehrplan bereitstellen?

Feuerwehrpläne sind durch den Bauherrn, den Eigentümer der baulichen Anlage oder den Genehmigungsinhaber bereitzustellen. In Bauprojekten koordinieren das häufig Architekten oder Fachplaner im Auftrag des Bauherrn.

Wer darf einen Feuerwehrplan erstellen?

Nach DIN 14095 sollen Feuerwehrpläne ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die Planerstellung sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können.

Gehört der Feuerwehrplan zu den Bauvorlagen?

Nein. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden, zum Beispiel als Auflage in der Baugenehmigung.

Sind Feuerwehrpläne überall gleich?

Nein. Grundlage ist bundesweit die DIN 14095, doch viele Feuerwehren und Brandschutzdienststellen haben zusätzliche eigene Vorgaben, etwa zur Darstellung, zum Umfang oder zur Abgabeform. Ein Feuerwehrplan für Berlin sieht deshalb oft anders aus als einer für München. Wir klären die örtlichen Anforderungen vorab.

Gilt die DIN 14095 auch in Österreich und der Schweiz?

Die DIN 14095 ist eine deutsche Norm. In Österreich werden vergleichbare Pläne meist als Brandschutzpläne nach TRVB O 121 erstellt, in der Schweiz nach den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr und der kantonalen Brandschutzbehörde. Wir erstellen Ihre Pläne nach den Vorgaben, die am Standort gelten.

Prüfung und Aktualisierung

Wie oft muss ein Feuerwehrplan geprüft werden?

Feuerwehrpläne müssen stets aktuell sein. Sie sind mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf Aktualität zu prüfen. Bei baulichen oder organisatorischen Änderungen, etwa neuen Nutzungen, Umbauten oder geänderten Ansprechpartnern, ist der Plan unverzüglich anzupassen.

Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne geprüft werden?

Flucht- und Rettungspläne sind regelmäßig zu prüfen, damit sie lesbar, erkennbar und verständlich bleiben, und bei jeder Änderung im Gebäude oder bei den Notfallmaßnahmen zu überarbeiten. Wir empfehlen eine Prüfung durch eine sachkundige Person mindestens alle zwei Jahre.

Können vorhandene Pläne als Grundlage dienen?

Ja. Vorhandene Bau-, Feuerwehr- oder Flucht- und Rettungspläne helfen uns bei der Erstellung. Wir prüfen, was übernommen werden kann, und bringen die Pläne auf den aktuellen Stand.

Kosten und Ablauf

Was kostet ein Feuerwehrplan?

Die Kosten hängen vor allem von Größe und Nutzung des Gebäudes, der Anzahl der Geschosse, den geforderten Sonderplänen und den vorhandenen Unterlagen ab. Ein Grundplan aus Objektinformationen, Übersichtsplan und Geschossplan ist relativ schnell erstellt. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein kostenloses Festpreisangebot. Details unter Ablauf & Preise.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Idealerweise einen aktuellen Grundrissplan als DWG, DXF oder vektorisierte PDF-Datei und einen aktuellen Übersichtsplan. Hilfreich sind außerdem Brandschutzkonzept, Pläne der Sprinklerbereiche, Pläne mit eingezeichneten Brandschutztüren und vorhandene Feuerwehrlaufkarten.

Was ist, wenn keine digitalen Pläne vorhanden sind?

Dann verarbeiten wir alte Papierpläne: Wir scannen sie und digitalisieren sie manuell. Das ist etwas zeitaufwändiger und damit kostenintensiver, ermöglicht aber die Nutzung für alle Planarten. Fehlen Pläne ganz, zeichnen wir die Grundrisse neu.

Können Sie Pläne für Objekte außerhalb von Nordrhein-Westfalen erstellen?

Ja. Unser Büro sitzt in Lemgo, wir erstellen Pläne aber für Objekte in ganz Deutschland, in Österreich und der Schweiz. Unterlagen und Abstimmungen laufen digital, eine Begehung erfolgt bei Bedarf, etwa mit Ihrem Hausmeister oder unseren Partnern vor Ort.

Planarten

Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan?

Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte der Feuerwehr und zeigt Zufahrten, Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahren. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3 richtet sich an die Personen im Gebäude und zeigt Fluchtwege, Notausgänge, Erste Hilfe und Verhaltensregeln.

Ersetzen Feuerwehrlaufkarten den Feuerwehrplan?

Nein. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 sind ein eigenständiges Hilfsmittel im Zusammenspiel zwischen Brandmeldeanlage und Gebäude. Sie ersetzen keinen Feuerwehrplan nach DIN 14095.

Was ist ein RWA-Plan?

Ein RWA-Plan ist ein Sonderplan zum Feuerwehrplan. Er zeigt die Standorte der Rauch- und Wärmeabzugsklappen, die Auslösungen sowie Auslösegruppen und farbig dargestellte Entrauchungsbereiche. Mehr unter Sonderpläne (RWA).

Kostenloses Festpreisangebot für Ihre Pläne

Senden Sie uns Ihre Grundrisse oder beschreiben Sie kurz Ihr Objekt. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein unverbindliches Festpreisangebot für Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne oder Feuerwehrlaufkarten.